b196 125er fahren mit dem Autoführerschein

Klasse A1 mit Schlüsselzahl B196 in Lübeck

Mit der Schlüsselzahl B196 darfst du als Inhaber der Klasse B Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren, ohne neue Prüfung.

Mindestalter
25
Jahre (mind. 5 Jahre Vorbesitz Klasse B)
Enthalten
AM

Was darfst du fahren? Die Schlüsselzahl B196 erweitert deinen vorhandenen Autoführerschein der Klasse B um Leichtkrafträder der Klasse A1: Motorräder mit einem Hubraum bis 125 ccm und einer Motorleistung bis 11 kW. Eingeschlossen ist außerdem die Klasse AM. In Lübeck ist das der schnellste Weg, mit dem Roller- oder Leichtkraftrad mobil zu werden, wenn du den Autoführerschein schon hast.

Voraussetzungen Du musst seit mindestens 5 Jahren die Klasse B besitzen und mindestens 25 Jahre alt sein. Eine theoretische und eine praktische Prüfung sind für B196 nicht erforderlich, es handelt sich um eine reine Fahrschulausbildung mit anschließender Eintragung.

Ablauf Die Ausbildung umfasst eine theoretische Schulung sowie praktische Fahrstunden auf dem Leichtkraftrad. Nach Abschluss tragen wir die Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein ein. Bei uns in der Hüxtertorallee findet der Motorradunterricht nach Absprache statt.

Besonderheiten Weil keine Prüfung ansteht, ist B196 deutlich unkomplizierter als eine vollständige A1-Ausbildung. Für die nötige Schutzkleidung gibt es bei uns 15 % Gutscheine, damit Helm, Jacke und Handschuhe nicht zu teuer werden.

Voraussetzungen für Klasse A1 mit B196

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b
Klasse B
Auto bis 3,5 Tonnen
b96
Klasse B96
Auto mit schwerem Anhänger
be
Klasse BE
Auto mit großem Anhänger

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